Vorgehen bei verdacht auf neue influenza

Kurzanleitung zum Vorgehen bei Verdacht auf Neue Influenza
(A/H1N1)
Empfehlungen des Arbeitsstab Neue Influenza (Schweinegrippe), SenGesUmV1 Verdacht auf Neue Influenza A/H1N1
Meldung an das Gesundheitsamt
Probenentnahme (dabei: Infektionsschutz !)
Probentransport
Schnelltest
Neuraminidase-Hemmer gemäss
Krankenhauseinweisung bei klinischer
Wiederholung
der Influenza-
Diagnostik (PCR),
Infektionsschutzmassnahmen für
1 Gemäss Vorgaben des RKI, verkürzte Handreichung ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Für weiterführende Informationen siehe: www.rki.de oder http://www.berlin.de/sen/gesundheit/vorsorge/schweinegrippe.html Stand: 08.05.09
Erläuterungen

Falldefinition: Klinik: Akute respiratorische Erkrankung mit Fieber (≥38°C) ODER Tod durch
unklare resp. Erkrankung, UND Epidemiologie: mindest eine der folgenden Expositionen
innerhalb von 7 Tagen vor Erkrankungsbeginn: 1) Aufenthalt in Risikogebiet (s.
www.rki.de/influenza) ODER 2) direkter Kontakt mit wahrscheinlichen, bestätigtem oder
Todesfall ODER 3) gleichzeitiger Aufenthalt in einem Raum mit bestätigtem Fall ODER 4)
Laborexposition.
Fallkategorien: Verdacht:
erfüllte Falldefinition, bei Fehlen anderer Erklärung für
Krankheitsbild. Wahrscheinlich: Nachweis von Influenza A UND negatives Ergebnis für
saisonale Influenzasubtypen A/H1 und A/H3. Bestätigt: Nachweis von Neue Influenza A/H1N1.

Infektionsschutz: Personal: Schutzkittel, Einmalhandschuhe, mehrlagiger, dicht anliegender
Mund-Nasen-Schutz, Händedesinfektion; bei ausgeprägter Exposition (z.B. Bronchoskopie)
Schutzbrille, Atemschutz (FFP3). Praxisbereich: bei V.a. Neue Influenza Unterbringung in
separatem Raum, getrennt von anderen Patienten (!).
Probenentnahme: Für Schnelltest und ggfs. PCR werden mindest. drei Abstriche mit jeweils
einem Tupfer (handelsübliche Watteträger) gewonnen: 1. Rachenhinterwand, 2. li. Nasenloch, 3.
re. Nasenloch (drehend, leichter Druck). Für PCR: Überführung der Tupfer (Stil abschneiden) in
spez. Virus-Transport-Puffer-Röhrchen, alternativ Röhrchen mit 1-2 mL Kochsalzlösung,
alternativ trockener Tupfer in Röhrchen (keine bakteriol. Gel-Röhrchen!). Bei Vorliegen von
Bronchiallavage o.ä. (zusätzliche) Verwendung dieses Materials.
Probentransport: ggfs. für Schnelltest, sonst für PCR. Versand als „Biologischer Stoff, Katego-
rie B“, weitere Kennzeichnung „UN 3373“. Primärverpackung (Röhrchen) in weiterer Verpackung (flüssigkeitsdicht) in gefüttertem Umschlag o.ä. versenden, z.B. mit Kurier oder Deutscher Post. Schnelltest: Durchführung mit 1 Probe aus 1 Nasenloch. Es wird davon ausgegangen, dass die
gängigen Schnelltests auch die Neue Influenza (A/H1N1) nachweisen; aufgrund der z.T. gerin-gen Sensitivität der Tests schließt ein negatives Ergebnis eine Infektion nicht aus! Bei positivem Test auf Influenza B: Meldung an Gesundheitsamt, keine weitere virolog. Diagnostik. PCR: Ist der Schnelltest positiv auf Influenza A ODER negativ, erfolgt der Probenversand (Ra-
chen, 2. Nasenloch) an ein Labor mit Kapazität zum spezifischen Nachweis von Influenza
A/H1N1. Die Senatsverwaltung für Gesundheit empfiehlt die Einsendung in das Landeslabor
Berlin-Brandenburg, Invalidenstrasse 60, 10557 Berlin (Tel. 39784-30; 24h Probenannahme).
Der beizulegende Erhebungsbogen ist unter www.landeslabor.berlin-brandenburg.de erhältlich.
Falls die Untersuchung mit dem Gesundheitsamt abgesprochen ist, entstehen für die Einsender
keine Untersuchungskosten. Das LLBB übernimmt die Weiterleitung und Abstimmung mit dem
NRZ des RKI.
Therapie: Patienten mit Verdacht auf Neue Influenza (s.o.) sollen antiviral behandelt werden.
Dies ist unabhängig von einer Laborbestätigung! Nach bisherigem Kenntnisstand (06.05.09) ist der Erreger sensibel gegenüber den Neuraminidasehemmern Oseltamivir (Tamiflu®) und Zanamivir (Relenza®). Die Therapie soll binnen 48 h nach Erkrankungsbeginn initiiert werden. Die Indikation zur stationären Behandlung wird durch den behandelnden Arzt gemäss dem klini- schen Bild gestellt. Patiententransport: Das aufnehmende Krankenhaus ist vorab zu informie-
ren! Für Transport- und Begleitpersonal sind Infektionsschutzmassnahmen (s.o, 2.) zu empfeh-
len, Mund-Nasen-Schutz für den Patienten soweit möglich. Wisch- und Händedesinfektion nach
erfolgtem Transport.
Infektionsschutzmassnahmen: In Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt sind
Massnahmen zur Prävention weiterer Ansteckungen zu treffen. Dies bezieht sich auf folgende Konstellationen: 1) V.a. Neue Influenza (s.o) mit Exposition zu labordiagnostisch bestätigtem Fall, 2) Nachweis von Influenza A und Exposition in Risikogebiet, 3) Nachweis von Influenza A ohne eruierbaren Subtyp, 4) Nachweis von Influenza A/H1N1. Die Massnahmen beinhalten die häusliche Absonderung und aktive Überwachung des Patienten für 1 Woche, für Haushaltsmit-glieder die Empfehlung zu Hause zu bleiben, sorgfältige Hände- und Hustenhygiene, ggfs. Mundschutz bei Kontakten < 2 m, Schlafen in getrennten Zimmern, getrenntes Einnehmen der Mahlzeiten, ggfs. Gabe von Neuraminidase-Hemmern an enge Kontaktpersonen im Haushalt. Bei Fragen zur Neuen Influenza wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Gesundheitsamt
Stand: 08.05.09

Source: http://www.landeslabor.berlin-brandenburg.de/sixcms/media.php/5589/Kurzanleitung.pdf

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