Beschluss 609 "arbeitsschutz beim auftreten von influenza unter besonderer berücksichtigung des atemschutzes"
Beschluss 609 „Arbeitsschutz beim Auftreten von Influenza unter besonderer Berücksichtigung des Atemschutzes“
Der berufsgenossenschaftliche Koordinierungskreis für biologische Arbeitsstoffe (KO-BAS) des HVBG befasst sich seit dem Auftreten der neuen AtemwegserkrankungSARS mit dem Thema Atemschutz bei luftübertragenen Infektionskrankheiten. Vor demHintergrund unterschiedlicher Empfehlungen zu den erforderlichen Schutzmaßnahmenwährend der Epidemie in Südostasien wurde als Ziel eine national abgestimmte Emp-fehlung insbesondere bezüglich des Atemschutzes bei bestimmten epide-misch/pandemisch auftretenden Infektionskrankheiten angestrebt.
Angesichts der in Asien immer noch bzw. erneut auftretenden Erkrankungen von Men-schen an aviärer Influenza und der deutschen und internationalen Bestrebungen zurAufstellung von Influenza-Pandemie-Plänen hat - in Abstimmung mit dem ABAS - einArbeitskreis des KOBAS untersucht, welche Atemschutzgeräte zum Schutz vorluftübertragenen Influenzaviren Anwendung finden sollten.
Der Arbeitskreis setzt sich aus Vertretern der BG-Fachausschüsse „PersönlicheSchutzausrüstungen“, „Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege“, des BGIA, der BGZ(Federführung), betroffener Berufsgenossenschaften, des BUK, der Länder, des RobertKoch-Institutes sowie der BAuA zusammen.
Nach Sichtung und Beratung der vorhandenen Daten und unter Berücksichtigung einervom BGIA kürzlich durchgeführten Untersuchungsreihe an medizinischen Mund-Nasen-Schutzen (MNS) hält der Arbeitskreis eine abgestufte Vorgehensweise unter Einsatzvon partikelfiltrierendem Atemschutz zum Schutz vor Influenza für sinnvoll.
Der Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe (ABAS) hat die Empfehlungen des o.g. KOBAS-Arbeitskreises nach dem Kooperationsmodell (Bundesarbeitsblatt, Heft 5,2001, Seite 61) als Beschluss 609 in sein technisches Regelwerk aufgenommen:
Arbeitsschutz beim Auftreten von Influenza unter besonderer Beschluss Berücksichtigung des Atemschutzes
Der Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe (ABAS) hat zur Konkretisierung der Ver-ordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Ar-beitsstoffen (Biostoffverordnung - BioStoffV) zum Schutz der Beschäftigt vor Infektionendurch Influenzaviren nach dem Kooperationsmodell folgende spezielle Maßnahmenbeschlossen. Einleitung
Influenzavirus-Infektionen sind weltweit verbreitet. Die Krankheit kann sporadisch, en-demisch und in Abständen epidemisch auftreten, wobei sich die einzelnen Epidemiendeutlich in ihrem Schweregrad voneinander unterscheiden. Influenzapandemien tratenbisher in Abständen von 11-40 Jahren auf und waren gekennzeichnet durch eine hoheMorbidität und Mortalität.
Influenza-A-Viren kommen beim Menschen und daneben auch bei Säugern (Schwei-nen, Pferden) und in großer Vielfalt bei Vögeln, insbesondere Wasservögeln, vor. Influ-enza-B-Viren treten nur beim Menschen auf. Influenza-C-Viren sind nur sporadisch ver-breitet und führen zu milden Erkrankungen. Sie wurden bei Mensch und Schwein nach-gewiesen.
Die große genetische Variabilität der Influenzaviren beruht auf der hohen Mutationsfre- quenz und der Fähigkeit zum Genaustausch. Die Anhäufung von Punktmutationen führt stufenweise zu einer Veränderung der beiden Oberflächenantigene HA und NA und damit zu einer Antigendrift. Neue Driftvarianten von Influenza-A- und -B-Viren sind verantwortlich für das Auftreten von Epidemien und regional begrenzten Ausbrüchen. Bei gleichzeitiger Infektion mit zwei verschiedenen Virusvarianten bzw. Subtypen kann es zu einem Neuarrangement (Reassortment) der acht Genomsegmente kommen. Die- ses Phänomen, das bei einer Doppelinfektion mit aviären und humanen Influenzaviren zur Entstehung neuer humaner Subtypen führen kann und nur bei Influenza-A-Viren beobachtet wird, bezeichnet man als Antigenshift [1].
Infektionen des Menschen mit aviären Subtypen wie H5N1, H9N2, H7N7 und H7N3 waren bisher seltene Ereignisse und Todesfälle fast ausschließlich mit dem Subtyp H5N1 assoziiert [2]. Das erneute Auftreten von H5N1 in der Saison 2004 in Südostasien [3], nachdem dort bereits 2003 mehrere Patienten verstorben sind, ist Anlass hier alle Präventionsmaßnahmen zu erläutern, da ein wirksamer Impfstoff gegen diesen Erre- ger (oder andere neue Subtypen mit der Gefahr einer epidemischen Verbreitung) nicht zur Verfügung stehen. Infektiologie der Influenza
Erreger der Influenza sind Orthomyxoviren, die in die Typen A, B und C unterteilt wer- den. Influenza-A- und -B-Viren sind charakterisiert durch Spike-artige Oberflächen- projektionen, die durch die Glykoproteine Hämagglutinin (HA) und Neuraminidase (NA) gebildet werden.
Bei Influenza-C-Viren liegt ein Glykoprotein vor, das sowohl die Aufgaben der Rezep- torbindung und Fusion als auch der Freisetzung übernimmt. Der Typ C spielt bei Er- krankungen des Menschen keine relevante Rolle. Übertragungsweg
Die Übertragung der Influenzaviren erfolgt durch Einatmen von Exspirationströpfchen,die sich dann in der Bronchialschleimhaut vermehren. Die Kontagiosität ist hoch. DieÜberlebenszeit der Viren in der unbelebten Umwelt beträgt je nach Temperatur undFeuchtigkeit 1-2 Tage. Eine Infektion erscheint auch möglich, wenn Influenzaviren überHandkontakte zu Flächen und Gegenständen auf die Rachenschleimhaut gelangen. Kein relevanter Übertragungsweg ist nach dem bisherigen Wissensstand die Inhalationvon virushaltigem Staub oder angetrockneten Viruspartikeln. Inkubationszeit Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Eine Ansteckungsfähigkeit beginnt bereits kurz (<24 Stunden) vor Auftreten der klini-schen Symptomatik und besteht danach gewöhnlich für 3-5 Tage, bei kleinen Kindernbis zu 7 Tagen. Klinische Symptomatik
Das klinische Bild von Influenzavirus-Erkrankungen kann sehr unterschiedlich sein, esreicht von symptomarmen bis zu schwersten toxischen Verläufen mit tödlichem Aus-gang. In der Regel ist die Erkrankung durch plötzlich auftretendes hohes Fieber über39
C, Schüttelfrost, Muskelschmerzen, Schweißausbrüche, allgemeine Schwäche,
Kopfschmerzen, Halsschmerzen und trockenen Reizhusten gekennzeichnet. Die Kom-bination aus plötzlichem Erkrankungsbeginn mit Fieber (>38,5°C), Schüttelfrost, trocke-nem Husten, Muskel- und Kopfschmerzen wird auch als Influenza-typische Symptoma-tik (influenza-like illness, kurz ILI) bezeichnet. Diagnostik
Eine Diagnose ist anhand der klinischen Symptome bei sporadischen Erkrankungenschwer zu stellen, da die Klinik der anderer respiratorischer Erkrankungen ähnelt. Le-diglich während der Peakphase einer Influenzawelle und bei Epidemien hat die ILI-Symptomatik (s. o.) einen so guten Vorhersagewert, der es ermöglicht, die Erkrankungmit hinreichender Wahrscheinlichkeit allein klinisch zu diagnostizieren. Bei schwerenVerläufen und dem Auftreten von Komplikationen sollte immer eine labordiagnostischeSicherung des Erkrankungsfalles angestrebt werden. Epidemiologie der Influenza
Für eine Beurteilung der Notwendigkeit und der Anwendbarkeit präventiver Maßnahmeneinschließlich des Atemschutzes sind epidemiologische Erfahrungen [4, 5, 6] zu be-rücksichtigen:
Während gewöhnlicher Influenzawellen ist mit 2 bis 5 Millionen zusätzlichen Arztkon-sultationen, bis zu 30.000 zusätzlichen Hospitalisierungen und mindestens 5.000-8.000zusätzlichen Todesfällen zu rechnen. Diese Zahl wird bei außergewöhnlich starker In-fluenza-Aktivität wie z.B. in der Saison 1995/96 deutlich überschritten, und es wurdedamals eine Übersterblichkeit von 30.000 Todesfällen verzeichnet.
Zeitnahe Informationen zur epidemiologischen Situation der Influenza in Deutschlandsind über die Netzwerke• Arbeitsgemeinschaft Influenza beim Robert Koch Institu
• Deutsche Gesellschaft zur Verhütung und Bekämpfung der Influenza,
• WHO - Influenza activity in the worlzugänglich. Verdachtsfälle
Als Verdachtsfälle gelten Patienten mit Influenza-typischer Symptomatik (influenza-likeillness, kurz ILI) während einer Influenzaepidemie bzw. -pandemie. Therapie
Die Behandlung leichter Verläufe erfolgt überwiegend symptomatisch, bei bakteriellerSuperinfektion sind Antibiotika indiziert.
Bei Personen mit einem hohen Risiko für Komplikationen ist eine spezifische Frühthe- rapie mit antiviralen Medikamenten möglich. Während der M2-Membranproteinhem- mer Amantadin nur gegen Influenza-A-Viren wirksam ist, wirken die Neuraminidase- hemmer Oseltamivir und Zanamivir gegen Influenza A und B durch Blockierung der Ak- tivität der viralen Neuraminidase. Wie in Studien gezeigt werden konnte, vermindern Neuraminidasehemmer nicht nur den Schweregrad der Erkrankung, sondern senken nachweislich auch die Rate der Hospitalisierungen und der Mortalität. Die antivirale Therapie einer Influenza sollte so früh wie möglich, spätestens 48 Stunden nach Ein- setzen der Symptome, beginnen. Für die Anwendung bei Kindern unter 12 Jahren sind nicht alle Medikamente zugelassen. Allgemeine Maßnahmen der Prävention Gefährdungsbeurteilung
Die Entscheidung, welche Maßnahmen das jeweils geeignete Mittel für die Präventioneiner Infektionskrankheit darstellen, wird generell durch folgende Parameter bestimmt:
• Prüfung der epidemiologischen Situation
• Art und Ausmaß der Freisetzung der Erreger
• Art und Ausmaß der Exposition gegenüber dem Erreger
• Überlebensfähigkeit und Erhalt der Infektiosität des Erregers außerhalb des Wirtsor-
ganismus oder der Infektionsquelle (Tenazität)
• Infektionsdosis und Virulenz des Erregers
• Disposition der Exponierten (z.B. Immunität, iatrogene Schädigung/Umgebung von
Invasionsbarrieren, Immundefizienz/-suppression)
Daraus resultieren für die Prävention einer Influenza aufgrund der bisherigen Erkennt- nisse die nachfolgend genannten Präventionsmaßnahmen, wobei Schutzimpfung und medikamentöse Prophylaxe aufgrund des gesicherten und umfassenden Schutzes den anderen Empfehlungen eindeutig überlegen sind! Diese weiteren Maßnahmen sind aber von größter Bedeutung für Beschäftigte und Patienten, für die eine Impfung zu spät kommt, die wegen einer Kontraindikation nicht geimpft werden können oder bei denen eine antivirale medikamentöse Behandlung nicht möglich ist. Schutzimpfung [7, 8]
Zu den wirksamsten präventiven Maßnahmen gehört die Schutzimpfung gegen Influen-za, die jährlich, vorzugsweise in den Monaten Oktober und November, durchgeführtwerden sollte. Im Falle einer drohenden Epidemie ist eine Impfung auch später möglichund sinnvoll. Gesunde Menschen sind dadurch – bei guter Übereinstimmung der Impf-stämme mit den zirkulierenden Stämmen – zu etwa 90 % geschützt. Auch wenn mitzunehmendem Alter die Schutzrate geringer wird, so trägt die Impfung vor allem bei denÄlteren ganz wesentlich dazu bei, die Komplikationen, die Hospitalisierung und die Le-talität der Influenza um mehr als die Hälfte zu reduzieren.
Insbesondere das für die Versorgung von Patienten, die an Influenza erkrankt sind, ein-gesetzte Personal sollte geimpft sein!
Medikamentöse Prophylaxe
Die unter dem Punkt Therapie beschriebenen antiviralen Mittel sind ebenfalls für eineprophylaktische Behandlung von Kontaktpersonen wirksam. Diese erscheint sinnvoll fürungeimpfte, enge Kontaktpersonen (ggf. auch geimpfte Personen, bei denen der Imp-ferfolg weniger sicher ist, z.B. sehr alte oder immunsupprimierte Personen) mit erhöh-tem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Allgemeine Hygienemaßnahmen im Alltag
Bei gehäuftem Auftreten von Influenza sollten im Alltag grundlegende hygienische Re-geln beachtet werden, z.B. das Vermeiden von Anhusten und Anniesen sowie Hände-reichen. Bei einer größeren Epidemie können gezielte Maßnahmen (z.B. Unterlassungvon Großveranstaltungen) die Verbreitung des Erregers verlangsamen und damit diegesellschaftlichen und medizinischen Belastungen reduzieren. Maßnahmen bei Ausbrüchen
Durch das Nationale Referenzzentrum für Influenza (NRZ Influenza) erfolgt kontinuier-lich die Identifizierung und Charakterisierung zirkulierender Influenzaviren. Bei Ausbrü-chen und Epidemien ist die rasche Isolierung und Identifizierung von Influenzaviren be-sonders wichtig. Es besteht dann die Möglichkeit, auf die weitere Ausbreitung derKrankheit Einfluss zu nehmen. Schutzmaßnahmen bei der Untersuchung, Behandlung und Versorgung von an Influenza erkrankten Patienten oder von Verdachtsfällen Technische und organisatorische Maßnahmen
Grundsätzlich haben technische Maßnahmen Vorrang vor organisatorischen Maßnah-men, diese wiederum Vorrang vor persönlichen Schutzmaßnahmen, siehe auch TRBA250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ [21]. Unterweisung
Das für die Versorgung von Patienten mit Influenza eingesetzte Personal ist hinsichtlichder Übertragungswege und der zu beachtenden Schutzmaßnahmen sowie der Möglich-keit der Schutzimpfung zu unterweisen. Isolierung
Aufgrund der Übertragbarkeit der Influenza durch Tröpfchen aus dem Respirationstraktist bei Patienten mit begründetem klinischen Verdacht bzw. nachgewiesener Infektioneine Unterbringung im Einzelzimmer anzustreben.
Bei der Pflege zu Hause ist zu beachten, dass Ungeimpfte und individuell besondersgefährdete Personen (z.B. Säuglinge, Abwehrgeschwächte, chronisch Kranke) von er-krankten Personen ferngehalten werden sollen. Hygienemaßnahmen bei Patienten
Die Verbreitung des Erregers durch den Patienten kann durch
Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (durch den Patienten) oder
zumindest das Bedecken von Mund und Nase beim Husten/Niesen und
Beachtung der Händehygiene vermindert werden.
Der Patient sollte auf ein entsprechendes Verhalten hingewiesen werden. Grundsätzlichsollen respiratorische Sekrete in Einwegtüchern aufgenommen und anschließend z.B. in dichten Kunststoffsäcken/-beuteln hygienisch entsorgt werden. Hygienemaßnahmen des medizinischen Personals, Händedesinfektion
Die wichtigsten individualhygienischen Maßnahmen für medizinisches Personal sinddas Tragen eines dicht anliegenden Mund-Nasen-Schutzes (MNS), der die Anforderun-gen einer FFP1-Maske erfüllt (siehe Abschnitt 5.2.3.3), oder einer FFP1-Maske sowiedie Händedesinfektion.
Nach direktem Patientenkontakt, Kontakt mit erregerhaltigem Material oder kontami-nierten Objekten sowie nach Ablegen der Handschuhe ist vor Verlassen des Zimmerseine Händedesinfektion mit einem Desinfektionsmittel mit nachgewiesener Wirksamkeitfür das Wirkungsspektrum „begrenzt viruzid“ durchzuführen [9]. Desinfektion und Reinigung von Flächen
Tägliche Scheuerwischdesinfektion der patientennahen (Handkontakt-) Flächen (z.B. Nachttisch, Nassbereich, Türgriffe) mit einem Desinfektionsmittel mit nachgewiesenerWirksamkeit für das Wirkungsspektrum „begrenzt viruzid“. Bei Bedarf sind die Desinfek-tionsmaßnahmen auf weitere kontaminationsgefährdete Flächen auszudehnen [10]. Benutzung von Geräten/Medizinprodukten
Alle Geräte/Medizinprodukte mit direktem Kontakt zum Patienten (z.B. EKG-Elektro-
den, Stethoskope usw.) sind patientenbezogen zu verwenden bzw. müssen nach Ge-brauch bzw. vor Anwendung bei einem anderen Patienten desinfiziert werden. BeiTransport in einem geschlossenen Behälter ist eine zentrale Aufbereitung möglich. Thermische Desinfektionsverfahren sollten, wann immer möglich, bevorzugt angewen-det werden. Ist dies nicht möglich, sollen Medizinprodukte wie üblich mit einem Desin-fektionsmittel des Wirkungsbereiches AB gemäß der Definition der Liste der vom RKIanerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren verwendet werden [11,12]. Umgang mit weiteren potentiell kontaminierten Gegenständen
Geschirr sollte in einem geschlossenen Behältnis zur Spülmaschine transportiert unddarin wie üblich bei Temperaturen >60°C gereinigt werden.
Wäsche/Textilien können dem Routine-Waschverfahren für Krankenhauswäsche zu-geführt werden.
Als Taschentücher und andere, Respirationssekrete aufnehmende Tücher sind Ein-wegtücher zu verwenden.
Für Matratzen werden wischdesinfizierbare Überzüge empfohlen (Desinfektion sieheoben).
Die Schlussdesinfektion erfolgt für alle Flächen im Patientenzimmer entsprechend denAngaben für die tägliche Desinfektion [10]. Einsatz Persönlicher Schutzausrüstungen Schutzkleidung und -handschuhe
In der Schleuse bzw. im Zimmer des Patienten ist ein Schutzkittel anzulegen und dortvor Verlassen des Zimmers zu belassen.
Nach Betreten des Zimmers sind medizinische Einmalhandschuhe (nach DIN EN 455Teile 1 bis 3) anzulegen. Sie sind vor Verlassen des Zimmers in einem geschlossenenBehältnis zu entsorgen [13]. Schutzbrillen
Schutzbrillen sind zu tragen, wenn die Gefahr von Spritzern oder makroskopischenTröpfchen, die Infektionserreger enthalten, auf die Augenschleimhäute besteht. Atemschutz Hinweis: Eine Übersicht zum Atemschutz ist aus der Tabelle (Anlage) ersichtlich. 5.2.3.1 Mund-Nasen-Schutz (MNS)
MNS (synonym Operationsmasken – OP-Masken) wird überwiegend in der medizini-schen Erstversorgung, der ambulanten und Krankenhausversorgung und -behandlungsowie in der Pflege verwendet und ist ein Medizinprodukt. MNS schützt vor allem denPatienten und nur in eingeschränktem Maße den Träger selbst. Gemäß dem europäi-schen Normentwurf prEN 14683 (2003) [14] muss das Material der Maske mindestenseine Filterwirkung von 95 % gegen Bakterien haben. Bisher ist in der prEN 14683 diePrüfung der Gesamtleckage, die den Dichtsitz am Hals und am Gesicht mit einbezieht,nicht vorgesehen. Nach der europäischen Norm für Atemschutzgeräte DIN EN 149 [15]an handelsüblichen MNS durchgeführte Untersuchungen des BGIA zeigen, dass dieGesamtleckage vieler MNS deutlich über den für partikelfiltrierende Halbmasken (FFP)zulässigen Werten liegt. Nur einige wenige MNS erfüllen die Anforderungen an einefiltrierende Halbmaske der Geräteklasse FFP1 [16].
MNS kann wirkungsvoll das Auftreffen makroskopischer Tröpfchen im Auswurf des Pa-tienten auf die Mund- und Nasenschleimhaut des Trägers verhindern.
Untersuchungen im Rahmen der SARS-Epidemie [17, 18] haben erste Hinweise aufeine Schutzwirkung dieser Produkte gegen die Übertragung von Virusinfektionen gelie-fert. Allen Berichten ist gemeinsam die Feststellung, dass nur eine eng anliegende Ope-rationsmaske mit modellierbarem Nasenbügel eine Schutzwirkung für den Träger hat. Einlagige Papier-Gesichtsmasken sind unwirksam. 5.2.3.2 Filtrierender Atemschutz
Partikelfiltrierende Halbmasken sind Atemschutzgeräte, die nach der europäischenNorm DIN EN 149 geprüft sind und die Anforderungen dieser Norm erfüllen. Die Normunterscheidet die Geräteklassen FFP1, FFP2 und FFP 3. Die Verwendung von Atem-schutzgeräten unterliegt der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei derBenutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzerverordnung).
Als gesamte nach innen gerichtete Leckage (Gesamtleckage) für die einzelnen Gerätesind nach dem Prüfverfahren der DIN EN 149 (im arithmetischen Mittelwert bei 10 Pro-banden) anzusetzen:FFP1
Für die Verwendung von partikelfiltrierenden Halbmasken zum Schutz von Beschäftig-ten vor aerogen übertragenen Infektionserregern spricht ihr gutes Rückhaltevermögenbezüglich Partikeln <5 µm und die definierte maximale Gesamtleckage (bei korrekterBenutzung!). Ihre Wirksamkeit gegen Viren (SARS-Erreger) lässt sich aus den Arbeitenvon Seto et al. und Loeb et al. [17, 18] ableiten.
Allerdings ist bisher keine mikrobiologische Prüfmethode etabliert, die eine generelleAussage zum Infektionsschutz erlauben würde.
Unbenutzte FFP-Masken weisen nur einen geringfügig erhöhten Atemwiderstand auf[DIN EN 149]. Bei den vorherrschenden physischen Anforderungen an die Gerätträgerbei der medizinischen Erstversorgung, der ambulanten und Krankenhausversorgungund -behandlung sowie in der Pflege ist – unter der Voraussetzung der einmaligen Be-nutzung der Maske – im Allgemeinen eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungnach dem BG-Grundsatz G26 entbehrlich. Erst bei längerem Tragen der FFP-Maskeoder großer physischer Belastung ist als Vorraussetzung für das Tragen eine arbeits-medizinische Vorsorgeuntersuchung nach dem BG-Grundsatz G 26 erforderlich [19,20]. 5.2.3.3 Grundsätzliche Empfehlung für die Verwendung von MNS und FFP1-
Bei Tätigkeiten, bei denen ein Kontakt zu Verdachtsfällen besteht, wird das Tragen vonMNS, der hinsichtlich der Gesamtleckage und des Filterdurchlassgrades mindestensdie Anforderungen der Geräteklasse FFP1 nach DIN EN 149 erfüllt, oder von FFP1-Masken empfohlen .
Auch für bestimmte Tätigkeiten im Umfeld eines Erkrankten können FFP1-Masken oderentsprechender MNS zum Einsatz kommen, siehe Abschnitt 7. 5.2.3.4 Grundsätzliche Empfehlung für die Verwendung von FFP2- oder FFP3-
Bei allen Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten Hustenstößen ausgesetzt sein kön-nen, sind FFP2-Masken zu tragen. Wird das Husten des Patienten provoziert, z.B. wäh-rend einer Bronchoskopie, Intubation oder beim Absaugen, sind FFP3-Masken zu tra-gen. Weitere Empfehlungen siehe Abschnitt 6. 5.2.3.5 Hinweise zum korrekten Aufsetzen von FFP-Masken Prüfung mit Überdruck: nach dem Anlegen der partikelfiltrierenden Halbmaske ist das Ausatemventil zu verschließen. Durch leichtes Ausatmen der Luft entsteht in der Maske ein spürbarer Überdruck. Bei Ausströmen von Luft über den Dichtrand muss die Maske neu angepasst werden. Ist ein Verschließen des Ausatemventils nicht möglich, kann diese Methode nicht angewendet werden. Prüfung mit Unterdruck: Die partikelfiltrierende Halbmaske ist mit beiden Händen zu umschließen. Durch tiefes Einatmen und Anhalten der Luft entsteht in der Maske ein Unterdruck, der erhalten bleiben muss. Bei Einströmen von Luft über den Dichtrand muss die Maske neu angepasst werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass beim Tragen eines Bartes im Bereich der Dichtlinievon Atemschutzgeräten die erwartete Schutzwirkung wegen des schlechten Dichtsitzesnicht zu erreichen ist. Schutzmaßnahmen bei speziellen Tätigkeiten im Bereich des Gesund- heitsdienstes Arztpraxis/Ambulante Versorgung und Pflege
Bei Verdacht auf eine Erkrankung an Influenza ist der betroffene Patient bis zur Einwei-sung in ein Krankenhaus bzw. bis zur stationären Aufnahme möglichst in einem sepa-raten Raum, getrennt von anderen Personen unterzubringen und – wenn möglich bzw. gesundheitlich zumutbar – mit MNS auszustatten. Personen, die unmittelbar Kontaktzum Patienten haben, sollen sich mit einem Schutzkittel, Einmalhandschuhen, einemMNS, der hinsichtlich der Gesamtleckage und des Filterdurchlassgrades mindestensdie Anforderungen der Geräteklasse FFP1 nach DIN EN 149 erfüllt, oder einer FFP1-Maske schützen. Krankentransport eines Erkrankten/Verdachtsfalles außerhalb des Kran- kenhauses
Vor Beginn des Transportes wird das aufnehmende Krankenhaus über die Einweisungdes Patienten und über seine Verdachtsdiagnose/Erkrankung informiert. Die Isolierung des aufzunehmenden Patienten kann dort vorbereitet und der Schutzanderer Patienten eingeleitet werden.
Für die Beschäftigten des Rettungstransportwagens bei Tätigkeiten am Patienten wirddas Tragen von Einmalhandschuhen, Schutzkittel und FFP2-Maske empfohlen. Falls esder Gesundheitszustand des Patienten zulässt, sollte er mit einem MNS versorgt wer-den.
Unmittelbar nach dem Transport ist eine Scheuerwischdesinfektion sämtlicher zugängli-cher Flächen und Gegenstände mit einem Desinfektionsmittel mit nachgewiesenerWirksamkeit für das Wirkungsspektrum „begrenzt viruzid“ durchzuführen [11,12]. NachAblegen der Schutzkleidung ist eine Händedesinfektion [9] durchzuführen. Transport von Patienten innerhalb eines Krankenhauses
Ist ein Transport im Krankenhaus unvermeidbar, sollte der Zielbereich vorab informiertwerden. Der Transport soll als Einzeltransport erfolgen, dabei trägt der Patient, sofernsein klinischer Zustand dies erlaubt, einen MNS. Das zum Transport eingesetzte Per-sonal trägt• Schutzkittel,
MNS, der hinsichtlich der Gesamtleckage und des Filterdurchlassgrades minde
stens die Anforderungen der Geräteklasse FFP1 nach DIN EN 149 erfüllt, oder FFP1-Masken
Der Kontakt der Erkrankten zu anderen Patienten und Besuchern ist zu vermeiden. Unmittelbar nach den Maßnahmen in der Zieleinrichtung sind die Kontaktflächen unddas Transportmittel vor erneuter Nutzung wie oben beschrieben zu desinfizieren (sieheAbschnitt 5.1.5). Betreten von Zimmern
Vor Betreten eines Patientenzimmers ist MNS, der hinsichtlich der Gesamtleckage unddes Filterdurchlassgrades mindestens die Anforderungen der Geräteklasse FFP1 nachDIN EN 149 erfüllt, oder eine FFP1-Maske anzulegen.
Sofern in diesen Empfehlungen nicht das Tragen von FFP2- oder FFP3-Masken gefor-dert ist, sind auch bei allen anderen Kontakten zu Patienten oder Verdachtsfällen mitInfluenza, bei denen Behandlungsmaßnahmen oder sonstige Versorgung erfolgen sol-len, MNS, der hinsichtlich der Gesamtleckage und des Filterdurchlassgrades minde-stens die Anforderungen der Geräteklasse FFP1 nach DIN EN 149 erfüllt, oder FFP1-Masken zu tragen. Abfallentsorgung
Die Entsorgung von Abfällen, die mit Sekreten oder Exkreten kontaminiert sind, erfolgtnach Abfallschlüssel EAK 180104 gemäß LAGA-Richtlinie [13]. Laborarbeiten
Für Laborarbeiten, z.B. im Rahmen der Diagnostik, sind die Bestimmungen der TRBA100 „Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Ar-beitsstoffen in Laboratorien“ maßgeblich. Maßnahmen für Beschäftigte außerhalb des Gesundheitswesens Kabinenpersonal in Flugzeugen
Präventionsmaßnahmen im Falle einer Influenzaepidemie bzw. -pandemie sind von denBesonderheiten der Situation abhängig und müssen im Einzelfall auf der Basis einerGefährdungsbeurteilung von der Luftfahrtgesellschaft festgelegt werden. Dabei ist diefachliche Einbindung des Betriebsarztes/medizinischen Dienstes zwingend erforderlich.
Es wird empfohlen, bei Auftreten von Verdachtsfällen den betroffenen Personen Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung zu stellen und sie und nach Möglichkeit zu isolieren. Dergünstigste Platz für die Isolierung eines Verdachtsfalles ist von Luftfahrzeugtyp zu -typverschieden und sollte rechtzeitig festgelegt werden.
Während einer Influenzapandemie ist für die Kabinenbesatzung von Luftfahrzeugengrundsätzlich das Tragen von FFP1-Masken während des Bordservices zu empfehlen. Bei der Versorgung medizinischer Notfälle durch das Kabinenpersonal hat diesesFFP2-Masken zu tragen. Bodenpersonal an Flughäfen
Reisende, die als Verdachtsfälle einzustufen sind und dem Bodenpersonal zur weiterenBetreuung übergeben werden, sollen - soweit noch nicht erfolgt - mit Mund-Nasen-Schutz ausgestattet werden. Das Bodenpersonal hat im Rahmen dieser BetreuungFFP1-Masken anzulegen.
Sollte eine intensivere Betreuung aufgrund des gesundheitlichen Zustandes des Rei-senden erforderlich sein, wird davon ausgegangen, dass eine unmittelbare Übergabedirekt aus dem Luftfahrzeug an das medizinische Personal erfolgt (siehe Abschnitt 6.2). Adressen und Literatur Nationales Referenzzentrum für Influenza Robert Koch-Institut Abteilung für Infektionskrankheiten / FG 12 Nordufer 20 13353 Berlin Ausgewählte Informationsquellen:
Chin J (ed.): Control of Communicable Diseases Manual. American Public Health Association, 2000, pp. 270-276
RKI: Zu einem Ausbruch von Geflügelpest durch Influenzavirus A/H7N7 in den Niederlanden.Epid. Bull. 2003;19: 150-151
RKI: Erkrankungsfälle beim Menschen durch aviäre Influenza-Viren des Subtyps A/H5N1. Epid. Bull. 2004; 5:37-39
RKI: Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten für 2003. Berlin, 2004
Arbeitsgemeinschaft Influenza. Abschlussbericht der Influenzasaison 2002/03. Berlin, 2003
RKI: Rückblick auf die Influenza-Saison 2003/2004. Epid. Bull. 2004; 29: 227–230
RKI: Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut / Stand: Juli 2004. Epid. Bull. 2004; 30: 235-250
RKI: Influenza-Schutzimpfung: Impfstatus der erwachsenen Bevölkerung Deutschlands. Epid. Bull. 2004;14:113-117
Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut „Hän- dehygiene“, Bundesgesundheitsblatt 2000, 43, Seiten 230-233;ubrik Infektionsschutz, Krankenhaushygiene)
[10] Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut „An-
forderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“ Bundesgesundheitsblatt 2000, 43, Seiten 230-ubrik Infektionsschutz, Krankenhaushygiene).
[11] Liste der von Robert Koch-Institut - geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren, Bundesge-
sundheitsblatt 2003, 46, Seiten 72-95 mit Nachtrag, 14. Ausgabe vom 1. November 20 Ru- brik Infektionsschutz, Krankenhaushygiene, Desinfektionsmittel- und -verfahren).
[12] Rheinbaben, F. von, Wolff, M.H., Handbuch der viruswirksamen Desinfektion, 2002, ISBN: 3-540-67532-9,
[13] Mitteilung 18 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall „Merkblatt über die Vermeidung und die Entsorgung von
Abfällen aus öffentlichen und privaten Einrichtungen des Gesundheitsdienstes“, E. Schmidt-Verlag, Berlin 2002,
[14] prEN 14683 (April 2003) „Chirurgische Masken - Anforderungen und Prüfverfahren“, Beuth Verlag GmbH, Ber-
[15] DIN EN 149 (Oktober 2001) “Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln - Anfor-
derungen, Prüfung, Kennzeichnung“, Beuth Verlag GmbH, Berlin.
[16] BGIA: Sonderuntersuchung Leistung von OP-Mund-Nasen-Masken, Januar 2005. [17] Seto, W.H. et al., Effectiveness of precautions against droplets and contact in prevention of nosocomial trans-
mission of severe acute respiratory syndrome (SARS). The Lancet Vol. 361, May 2003, p. 1519.
[18] Loeb, M. et al., SARS among Critical Care Nurses, Toronto. Emerging Infectious Diseases, Vol. 10, No. 2, Feb.
[19] BG-Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“ (BGG 904-G 26), Gentner Verlag, Abt. Buchdienst, Stuttgart 2004. [20] Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach den BG-Grundsätzen für arbeitsmedizini-
sche Vorsorgeuntersuchungen: Atemschutzgeräte (BGI 504-26); Heymanns Verlag, Köln; siehe auch im Inter-
[21] TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“, Bundesarbeitsblatt
Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen Empfehlungen zur Verwendung von MNS und FFP-Masken (Übersicht zu den Abschnitten 5 bis 7) Tätigkeit FFP1-Maske1 FFP2-Maske FFP3-Maske
Rettungstransport: Tätigkeiten am Patienten
Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte Husten-
Tätigkeiten mit Hustenprovokation, z.B.
zinischer Notfälledurch das Kabi-nenpersonal
1 Geeignet ist auch ein MNS, wenn er die Anforderungen an die Geräteklasse FFP1 nach DIN EN 149 erfüllt.
IN THE GAUHATI HIGH COURT (The High Court of Assam, Nagaland, Meghalaya, Manipur, Tripura, Mizoram AIZAWL BENCH RSA No. 6 of 2011 H. Lalsangliana S/o Darkhuma(L) R/o Bethlehem Veng, Aizawl. …. Appellant Lalbiakliani D/o Kunga(L) Tuithiang Veng, Aizawl. ……. Respondent HON’BLE MR. JUSTICE UJJAL BHUYAN For the appellant :
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