Antragsteller: Juso Kreisverband Rottal-Inn
Adressat: Juso Unterbezirkskonferenz Rottal-Inn / Dingolfing, Juso-Bezirkskonferenz Niederbayern, Juso-Landeskonferenz Bayern
Verschreibungspflicht für die „Pille danach“ abschaffen
Während mittlerweile in 28 europäischen Ländern das postkoitale Verhütungsmittel Levonorgestrel rezeptfrei erhältlich ist, fällt dieses in Deutschland nach wie vor unter die Verschreibungspflicht. Obwohl sich der zuständige Ausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte bereits 2004 für die Aufhebung dieser Pflicht ausgesprochen hat, wurde dies bisher nicht von der Politik berücksichtigt. Zudem sind bei der Behandlung von Vergewaltigungsopfern in Kliniken mit kirchlicher Trägerschaft das Verschreiben, bzw. Verabreichen des postkoitalen Verhütungsmittels bewusst unterlassen worden. Teilweise ist den gynäkologischen Fachabteilungen per dienstlicher Anordnung das Verschreiben dieser Mittel aus moral-theologischen Gründen untersagt. Auch in Bayern gibt es Kliniken, welche unter einer kirchlichen Trägerschaft geführt sind. Demzufolge fordern wir, dass das Verhütungsmittel Levonorgestrel in Deutschland rezeptfrei erhältlich sein soll. Statt der Verschreibungspflicht soll die Apothekenpflicht gelten.
Uns ist bewusst, dass die Einnahme der Pille danach mit schwerwiegenden Nebenwirkungen verbunden ist, jedoch ist es unserer Meinung nach für deren Wirkung hinderlich, die Einnahmezeit durch die Notwendigkeit eines Rezepts hinauszuzögern. Schließlich, so zeigen Studien, ist das Medikament umso wirkungsvoller, je kürzer es nach dem Koitus eingenommen wird. Innerhalb von 24 Stunden beträgt die Wahrscheinlichkeit, ungewollt schwanger zu werden, lediglich 5%, anschließend steigt sich bis auf 42%. Auch die Weltgesundheitsorganisation bestätigt, dass es sinnvoller sei, die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel so zeitnahe wie möglich einzunehmen und rät von einer Verschreibungspflicht ab, da das Medikament für den Körper gut verträglich sei.
Das Risiko, die Pille danach würde durch die Aufhebung der Verschreibungspflicht zu einem „Routine-Verhütungsmittel“ werden, sehen wir als nicht gegeben. Schließlich sind die Nebenwirkungen derart stark, dass sie lediglich in Notfällen eingenommen wird. Dies bestätigen auch andere EU-Länder, in denen das postkoitale Verhütungsmittel rezeptfrei erhältlich ist. Des Weiteren nimmt die Wirkung der Pille danach durch mehrmalige Anwendung ab.
Anstelle der ärztlichen Informierung über Risiken und Nebenwirkungen sollen die weiterführenden Schulen im Zuge der Sexualkunde dazu verpflichtet werden, hierüber aufzuklären.
Außerdem sollen ApothekerInnen im Rahmen des Selbstbedienungsverbots für apothekenpflichtige Medikamente dazu verpflichtet werden, über die Risiken und Nebenwirkungen aufzuklären und eine nachträgliche Untersuchung bei einer Gynäkologin bzw. einem Gynäkologen empfehlen
Begründung:
VerfechterInnen der Verschreibungspflicht für die „Pille danach“ argumentieren damit, dass das Verhütungsmittel einen gravierenden Eingriff in den weiblichen Körper vornehmen würde und demnach die Verbraucherin vor Einnahme über mögliche Risiken und Nebenwirkungen informiert
werden muss. Dies soll von einer Gynäkologin bzw. einem Gynäkologen vorgenommen werden. Fakt ist jedoch, dass die Wirkung dieses Medikaments abnimmt, je länger der Zeitraum zwischen Koitus und Einnahme ist. Demzufolge gestaltet es sich als problematisch, diesen Zeitraum durch den Sprechstundenbesuch einer Ärztin bzw. eines Arztes unnötig in die Länge zu ziehen.
Wir sehen die Wichtigkeit der Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen zwar gegeben, denken jedoch, dass dies im Sexualkundeunterricht geschehen soll. Auch ApothekerInnen sind hierbei zur Aufklärung infolge des Selbstbedienungsverbots verpflichtet. Letztlich ist es sinnvoller, eine Gynäkologin bzw. einen Gynäkologen nach der Einnahme aufzusuchen, als vorher.
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