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Offizielles Publikationsorgan von
Ordine dei Medici del Canton Ticino
MEDIADATEN 2010
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Telefon +41 (0)43 444 51 04 | Fax +41 (0)43 444 51 01 Typiquement suisse.
Liste: B. Pour de plus amples informations, veuillez consulter le Compendium Suisse des Médicaments. 0909 Kurzcharakteristik
Tribuna Medica Ticinese
Die Tribuna Medica Ticinese ist das offizielle Ziel der Zeitschrift ist es, die Mitglieder von OMCT über Publikationsorgan der Tessiner Ärzteschaft OMCT (Ordine politische Fragen und die wissenschaftliche Fortbildung dei Medici del Canton Ticino). Die OMCT ist Mitglied der auf dem Laufenden zu halten. Das Fachmagazin ist in zwei Verbindung Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH.
“Sezione Scientifica” mit dem Schwergewicht auf den 2.
“Attività e comunicazioni dell’OMCT” mit einem Herausgeber
grösseren Teil an Verbandsinformationen. Ordine dei Medici del Canton TicinoCasella postale 301 | 6802 Rivera Die Tribuna Medica Ticinese ist zur Zeit die einzige wis- Telefon +41 (0)91 930 63 00 | Fax +41 (0)91 930 63 01 senschaftliche Zeitschrift italienischer Sprache für die Weiterbildung der Ärzteschaft. Entsprechend viel Raum erhält das Thema Fortbildung für die verschiedenen Redaktion
Dr. med. Vincenzo Liguori, Vorstandsmitglied OMCTvia Cantonale Die Rubrik “Beruf und Kommunikation” informiert regel- mässig über diverse Veranstaltungen, welche für Ärztinnen Telefon +41 (0)91 993 21 10 | Fax +41 (0)91 993 21 32 und Ärzte von Bedeutung sind, sei es im administrativen Kommentare zu Artikeln, welche in anderen Anzeigen
Fachzeitschriften erschienen sind, werden regelmässig publiziert. Vervollständigt wird das redaktionelle Angebot Förrlibuckstrasse 70 | Postfach | 8021 Zürich durch eine juristische Rubrik, in welcher in unregelmässigen Telefon +41 (0)43 444 51 04 | Fax +41 (0)43 444 51 01 Abständen gerichtliche Entscheide im Zusammenhang mit Mail [email protected] | www.fachmedien.ch der Ausübung ärztlicher Tätigkeit veröffentlicht werden.
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– Medizinerinnen und Mediziner ausserhalb des Verbandes– Medizinische Fachgesellschaften * inkl. 5 mm Kopf- Fuss- und seitlicher Beschnitt. Zusätzlich 6 mm Fräsrand im Bund berücksichtigen! Druckverfahren
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PREiSE (alle Preise zuzüglich 7,6% Mehrwertsteuer!) Heftformat: 210 x 297 mm Satzspiegel: 171 x 261 mm 2’750.– 2’612.50 2’543.75 2’475.– 1’925.– 1’828.75 1’780.65 1’732.50 4’125.– 3’918.75 3’815.65 3’712.50 2’887.50 2’743.15 2’670.95 2’598.75 3’361.– 3’192.95 3’108.90 3’024.90 Spezialfarbe
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Beilagen
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KOnDiTiOnEn
Anwendbarkeit
Zusätzliche Leistungen
Die Insertionsbedingungen regeln die vertraulichen Beziehungen zwischen dem Inserenten resp. dem Ausserordentliche Aufwendungen werden nach branchenüblichen Tarifen zusätzlich verrechnet. Als solche beauftragten Werbevermittler und dem Verlag, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. gelten Dienstleistungen wie die Erstellung von Druckdaten, Textvorlagen, Übersetzungen etc.
Durch den schriftlichen oder mündlichen Abschluss eines Insertionsvertrages verpflichtet sich der Verleger, in der bezeichneten Publikation eine oder mehrere Anzeigen oder Werbebeilagen erscheinen zu lassen, Platzierungen
während der Anzeigenkunde die Insertionskosten zu bezahlen hat. Massgebend für die Regelung des Platzierungswünsche für Anzeigen, die nicht dem tariflichen Zuschlag unterliegen, werden als Wunsch, Vertragsverhältnisses sind in erster Linie die Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vorschriften des nicht aber als Bedingung entgegengenommen. Erscheint die Anzeige aus technischen Gründen an einer Schweizerischen Obligationenrechts (OR).
anderen Stelle als vorgeschrieben oder gewünscht, so kann deswegen weder die Zahlung verweigert noch Schadenersatz verlangt werden.
Abschlüsse und deren Laufdauer
Die Laufdauer der Abschlüsse und Wiederholungsaufträge beginnt mit dem Datum der ersten Insertion und
Gut zum Druck
dauert 12 Monate. Dem Abschluss werden alle rabattberechtigten Anzeigenkategorien zum jeweils gültigen Probeabzüge werden auf Wunsch geliefert, sofern die Druckunterlagen termingerecht vorhanden sind. Für Tarif und der entsprechenden Anzeigengrösse angerechnet. Änderungen der Preise, Rabatte und der MwSt. Korrekturen ist der Auftraggeber verantwortlich. Wird der Probeabzug nicht fristgerecht zurückgesandt, so treten auch bei laufenden Dispositionen sofort in Kraft. Übersteigt das Volumen der aufgegebenen Anzeigen gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
innert Jahresfrist die vorgesehene Abschlusshöhe, so wird der Rabatt auf dem Gesamtvolumen berechnet und dem Kunden im Rahmen der Rabattskala ein rückwirkender Rabatt auf Ende Verrechnungsperiode Druckfehler oder drucktechnische Mängel
gewährt. Erreicht die abgenommene Menge am Ende der Laufdauer die vorgesehene Abschlusshöhe nicht, Druckfehler, die den Sinn einer Anzeige nicht entstellen, berechtigen nicht zu Preisnachlässen. Für Inserate, so erhält der Kunde im Rahmen der Rabattskala eine Rabattnachbelastung.
die infolge ungeeigneter Druckunterlagen oder ungünstiger Grafik nicht einwandfrei erscheinen, kann keine Haftung übernommen werden. Ein Anspruch auf Ersatz oder Preisreduktion besteht nur dann, wenn die Veröffentlichung von Anzeigen
Anzeige durch grössere Mängel in der technischen Wiedergabe ihre Werbewirkung einbüsst. Reklamationen Für den Inhalt einer Anzeige ist der Auftraggeber voll verantwortlich. Wird der Verlag von Dritten haftbar können nur innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung angenommen werden.
gemacht, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Verlag von irgendwelchen Ansprüchen freizustellen. Der Verlag behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung von Anzeigen abzulehnen, laufende Anzeigen zu Berechnung der Inserate
sistieren oder Änderungen vorzunehmen.
Die Berechnung der Inserate erfolgt grundsätzlich von Strich zu Strich. Der angebrochene Millimeter wird voll berechnet. Berechnet wird nicht die minimale Begrenzung, sondern ein Raum, der dem Sujet an- Auftragserteilung
gepasst ist. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich 7,6% Mehrwertsteuer! Aufgabe, Änderung oder Sistierung von Inseraten erbitten wir schriftlich. Die Abbestellung oder Verschiebung fest erteilter Dispositionen kann auch bei Vorliegen zwingender Gründe nur bis zum Anzeigenschluss ange- Rabattvereinbarungen
nommen werden. Danach wird der Anzeigenraum kostenpflichtig.
Zeilen- und Malabschlüsse gelten für die Dauer eines Jahres und nur für einen einzigen Auftraggeber. Bei Über- oder Unterschreiten der Tarifskala erfolgt Rabattausgleich. Eine Abnahmeverpflichtung oder Verschiebungsrecht
Das Verschiebungsrecht ohne Benachrichtigung des Auftraggebers müssen wir uns aus technischen Gründen vorbehalten.
Zahlungsfrist
30 Tage nach Erhalt der Rechnung, ohne Skonto. Bei Betreibung, Nachlass oder Konkurs fällt jede
Vertragsauflösung durch den Verleger
Rabattvergütung und Vermittlerprovision dahin.
Sollte während der Vertragsdauer eine Publikation ihr Erscheinen einstellen, kann der Verleger ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten. Der Anzeigenkunde ist diesfalls nicht von der Pflicht entbun- den, die bereits erschienenen Anzeigen zu bezahlen.
1–2 Belege werden gratis geliefert, weitere gegen Berechnung.
Druckunterlagen
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
Für vom Kunden angelieferte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, wird jede Haftung abgelehnt. Weiter lehnt der Verleger jede Haftung ab, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes enstehen.
Diese Insertionsbestimmungen gelten seit 1. September 2009 und ersetzen alle früheren Fassungen.

Source: http://www.fachmedien.ch/_pdf/Tribuna_Media_2010.pdf

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