BDI aktuell Besuch im Notdienst mit Haldol abgewimmelt
ständen hätte der Arzt als zu- besuch abgesehen. Damit
ständiger Notarzt den Kran- stimme auch seine Argumen-
ken unverzüglich aufsuchen tation überein, er habe sich,
müssen, um sich soweit wie nachdem der von ihm erbete-
möglich Gewissheit über des- ne Rückruf ausgeblieben war,
sen Zustand und die Schwere nicht mehr nach der weiteren
des Krankheitsbildes zu ver- Entwicklung des Falles erkun-
schaffen und dann die erfor- digt, weil es öfter vorkomme,
derlichen ärztlichen Sofort- dass sich das Problem gelöst
maßnahmen zu treffen bzw. habe, er als Notarzt ohnehin
nose“ und „Fernbehandlung“ ohne einen ärztlichen Haus-
reiche auf keinen Fall aus. besuch habe wissen müssen,
Hierauf habe sich der Arzt je- dass bei Hinweisen auf einen
doch pflichtwidrig beschränkt. Herzinfarkt die Einlieferung in
Allein aufgrund der von ihm ein Krankenhaus geboten sei. Das Gericht hat diese Sicht-
zum Zustand und zu den Be- weise für unverantwortlich
schwerden des Heimbewoh- gehalten. Wenn der Arzt
ners habe er Medikamente schon nicht den in erster Li-
verordnet und zunächst deren nie gebotenen Hausbesuch
Wirkung abwarten wollen, an- machte, hätte er zumindest
statt sich, was nach der eindeutig und eindringlich
Schwere des Krankheitsbildes auf die Notwendigkeit einer
geboten gewesen sei, unver- unverzüglichen Kranken-
züglich selbst zu dem Kranken hauseinweisung – unter Not- arztbegleitung – hinweisen Zu den Aufgaben des Arz- Erschwerend komme hinzu, und sich zusätzlich vergewis- tes gehört es daher, sich von dass er auf dieser unzurei- sern müssen, ob die notwen- dem Leiden des Patienten chenden Grundlage auch ein digen Maßnahmen getroffen ein eigenes Bild zu machen. Psychopharmakon habe ver- wurden. Er darf vor allen Dingen abreichen lassen wollen, um nicht aufgrund von Angaben Sein Vorbringen, er habe den Kranken ruhig zu stellen. Dritter (zum Beispiel Ange- nicht geahnt, dass es um ei- höriger) eine so genannte nen Herzinfarkt gehe, hielt Ferndiagnose stellen, zumal der Senat für unglaubhaft. dann nicht, wenn es sich of- fensichtlich um eine schwe- re Krankheit handelt und der Aus dem Bundestag Arzt selbst dem Kranken kei- nerlei Fragen stellen kann. Der Arzt setzt sich sonst dem strafrechtlichen Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktion hat der Deutsche Bundestag am 1. Oktober
im Sinne von § 323 c StGB
2004 der Neuregelung des Zahnersatzes zugestimmt. Der Zahnersatz bleibt im Leis-
aus.
tungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung mit den gleichen umfassenden
Es bleibt jedoch dabei, dass die Versicherten diese Leistungen allein finanzieren, um
an den vereinbarten Absenkungen der Arbeitskosten festzuhalten. Die Zahnpauschale
wird durch einen prozentualen einkommensabhängigen Beitragssatz ersetzt. Dieser
wird mit dem im GMG ab 2006 für die Finanzierung des Krankengeldes allein durch die
Versicherten vorgesehenen zusätzlichen Beitragssatz von 0,5% zu einem einheitlichen
zusätzlichen Beitragssatz von insgesamt 0,9% zusammengezogen. Zum 1. Juli 2005
wird dieser zusätzliche Beitragssatz in Kraft treten. Die hierdurch erreichbaren Entlas-
tungen sollen von den Kassen verpflichtend als Beitragssenkung weitergegeben wer-
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Hope was the antidote that brought temporary patches of peace in her life. She hand-fed this hope with music, art, travel, journaling, taking classes, group therapy, and, importantly, with work that gave her contact with people. She courageously sought out four psychiatrists, one psychoanalyst, and two spiritual directors. The poetry of Emily Dickinson gave her an intimate kinship with someon